SPD Coesfeld

Europawahl

Am 9. Juni wählt Deutschland seine Abgeordneten für das Europäische Parlament.

Kandidat*innen

Die Kandidatin der SPD im Kreis Coesfeld für das Europäische Parlament ist Johanna Holtrup.

Spitzenkandidatin der SPD bei der Europawahl ist Katarina Barley. Sie führt die Liste der SPD bei der Europawahl in Deutschland an.

Der gemeinsame Spitzenkandidat aller europäischen Sozialdemokraten für die Europawahl ist der luxemburgische Sozialdemokrat und derzeitige EU-Kommisar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit.

Unser Programm

  • Sicherheit & Frieden
    Wir übernehmen Verantwortung für die Sicherheit in Europa und arbeiten enger im Bereich Verteidigung zusammen. Gleichzeitig setzen wir auch weiterhin auf Diplomatie und Dialog. 
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  • Sichere Arbeitsplätze
    Wer Vollzeit arbeitet, muss davon leben können. Arbeit mit Tarifvertrag bietet bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Wir werden die Vergabe von EU-Mitteln stärker an gute Arbeit und Tarifverträge knüpfen.
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  • Günstige Energie
    Wir investieren in den Ausbau grenzüberschreitender nachhaltiger Energien und Netze und geben Kostenvorteile an die Verbrauchenden weiter.
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  • Sozialen Klimaschutz
    Wir machen Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt. Und sorgen dafür, dass sich alle den Wandel zur Klimaneutralität leisten können.
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  • Zusammenhalt & Respekt
    Wir kämpfen für die Gleichstellung der Geschlechter und gegen Unterschiede bei Beschäftigung, Bezahlung und sozialer Sicherheit. Denn in Europa hat Diskriminierung keinen Platz.
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Wichtige Fragen und Antworte

  • Wann wird gewählt? 

    Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union das Europäische Parlament. Dieses Jahr finden die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament zwischen dem 06. und 09. Juni 2024 statt. Der Wahltermin in Deutschland ist am Sonntag, den 09. Juni 2024.

  • Wer wird gewählt?

    Bei der der Wahl im Juni 2024 werden die 720 Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewählt. Das Europäische Parlament ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Das Parlament beeinflusst die Politik in der EU auf europäischer wie auf nationaler Ebene maßgeblich. Kaum eine Rechtsvorschrift kann heute ohne Zustimmung des Europäischen Parlamentes erlassen werden. Seit 2014 wählt das Europäische Parlament auch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Europäischen Kommission. Das heißt bei der Europawahl wird durch die Unionsbürger*innen indirekt auch die Kommissionspräsidentschaft bestimmt. 

    Weitere Informationen zur Arbeit und den Aufgaben des Europäischen Parlamentes gibt es auf der Homepage des EU-Parlamentes.

  • Wie wird gewählt?

    Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlsystem. Das Wahlrecht richtet sich nach den jeweiligen nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme, mit der er die Liste einer Partei wählen kann. Entsprechend dem Ergebnis dieser Wahl werden die 96 Sitze, die für Deutschland im Europäischen Parlament vorgesehen sind, auf die Parteien verteilt und nach deren Liste besetzt. (Beispiel: Stimmen 50% der Wähler*innen in Deutschland für die SPD, dann erhält die SPD 50% der 96 Sitze, also 48. Damit sind dann die ersten 48 Kandidat*innen, die auf der Liste der SPD stehen als Abgeordnete gewählt und ziehen ins Europäische Parlament ein.) Die Übrigen der 720 Sitze des Europäischen Parlaments werden in den anderen Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ermittelt.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In der Regel sind alle Deutschen mit Hauptwohnsitz in Deutschland im Wählerverzeichnis eingetragen. Unionsbürger*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde beantragen, um in Deutschland wählen zu können. Jede*r Unionsbürger*in kann nur einmal seine Stimme abgeben, also entweder in dem Mitgliedstaat dessen Staatsbürgerschaft man hat oder in dem Mitgliedstaat, wo man lebt.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

Weiterführende Informationen

Das Magauin zur Europawahl Johanna Holtrup Katarina Barley Weitere Informationen

 

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