
Die Wärmeplanung für Coesfeld ist fertiggestellt. Der Stadtrat wird sie vsl. am 12.02.2025 beschließen. Die Wärmeplanung zeigt mit welcher Wärmeversorgung welcher Teil der Stadt in Zukunft rechnen kann. Die Wärmeplanung allein stellt aber keinen verbindlichen Ausbauplan dar und löst keine Austauschfirsten für Heizungen aus.
Wie es mit Heizungen weitergeht regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als "Heizungsgesetz" bekannt geworden ist. Demnach müssen Neubauten seit dem 01.01.2024 mit Heizungen ausgestattet werden die zu min. 65 % mit Erneuerbare Energien (EE) betrieben werden. Für Bestandsgebäude in Coesfeld gilt das erstmal nicht, aber spätestens ab 01.07. 2028 müssen auch neue Heizungen in Bestandsgebäude mit min. 65 % EE betrieben werden.
Dies kann auch schon früher der Fall sein und da kommt es auf die Kommunale Wärmeplanung an: Wenn ein Gebiet verbindlich als Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet im Rahmen des Wärmeplans ausgewiesen wird, dann gilt die Pflicht zu 65 % EE in neuen Heizungen in Bestandsgebäuden bereits einen Monat nach der Ausweisung. Eine solche Ausweisung ist in Coesfeld aktuell noch nicht geplant.
Der Zeitplan für Coesfeld sieht aktuell folgendermaßen aus:
- 12.02.2025: Der Stadtrat beschließt den Wärmeplan für Coesfeld (ohne Gebietsausweisung)
- Bis 2028: Machbarkeitsstudien und detailliertere Planungen der Maßnahmen aus der Wärmeplanungen
- 01.07.2028: Die 65 % EE-Pflicht für neue Heizungen in allen Bestandsgebäuden greift.
- 01.01.2045: Betriebsverbot aller mit fossilen Energieträgern betriebener Heizungen.
► Mehr Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Coesfeld