Die entsprechende Stelle zur Planung der Umgehungsstraße Ottmarsbocholt wird nicht im Stellenplan übernommen und auch alle Planungskosten werden aus dem Haushalt gestrichen.
Die Planung und Finanzierung einer Landesstraße obliegt dem Land durch StraßenNRW. Erst wenn eine durchgehende Finanzierung durch das Land gesichert ist, kann auch StraßenNRW die Planung vornehmen. Eine Planung auf Halde, die später so oder so wieder geändert werden muss, ist nicht sinnvoll.