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Wahlen

Die nächsten Wahlen in Coesfeld

Die nächsten Wahlen in Coesfeld sind die Kommunalwahlen und die Bundestagswahl im Herbst 2025.

Kommunalwahl

  • Was sind Kommunalwahlen?

    Bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2025 werden der Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat neugewählt. 

  • Was sind Kommunen?

    Kommunen sind Städte, Gemeinden und Kreise. Sie sind die Träger der örtlichen Verwaltung.

    Sie sorgen etwa für den Bau von Kitas und Schulen, für die Planung von Wohngebieten und Gewerbeflächen oder für die örtliche Feuerwehr. Außerdem kümmern sie sich auch um die Verteilung von Sozialhilfen oder sind Ansprechpartner wenn man beispielsweise einen neuen Personalausweis braucht.

    Das besondere an den Kommunen ist ihre Eigenschaft der Selbstverwaltung. Das heißt, dass die Bürger*innen unmittelbar Einfluss darauf nehmen können wie die Kommunalverwaltung arbeitet und um welche Themen sie sich besonders kümmern soll. Dafür wählen alle Bürger*innen regelmäßig bei den Kommunalwahlen die Leitungsorgane der Kommunen. So entscheiden in den Städten die Bürger*innen wer von ihnen in den Stadtrat darf und dort über alle wesentlichen kommunalen Belange entscheiden darf  und welche Person als Bürgermeister*in an der Spitze der Stadt stehen soll.

    Auf Kreis-Ebene gibt es keinen Stadtrat und keine*n Bürgermeister*in, sondern einen Kreistag mit gewählten Bürger*innen-Vertretern und einen Landrat bzw. eine Landrätin, welche*r wie ein*e Bürgermeister*in direkt von den Bürger*innen gewählt wird.

  • Warum gibt es Stadtverwaltung und Kreisverwaltung?

    Kleinere Städte, wie Coesfeld, bilden mit anderen kleineren Städten und Gemeinden zusammen einen Kreis mit einer eigenen Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltung nimmt alle Aufgaben wahr, für die die Städte und Gemeinden des Kreises zu klein sind, um sie effektiv selbst erledigen zu können. Dazu gehört beispielsweise der Gesundheitsschutz (z.B. die Bekämpfung des Corona-Virus), für welchen das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld in allen Städten und Gemeinden des Kreises zuständig ist.

  • Was genau kann ich in Coesfeld wählen?

    Bei der Kommunalwahl im September in Coesfeld hat jede wahlberechtigte Person vier Stimmen:

    • Mit einer Stimme kann ein*e Kandidat*in für den Stadtrat gewählt werden. Dafür wurde die Stadt in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt in denen jeweils unterschiedliche Kandidat*innen antreten. 
    • Mit einer weiteren Stimme kann ein*e Kandidat*in für das Bürgermeisteramt gewählt werden.
    • Ebenso wie die Stadt wurde auch der Kreis in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Mit einer Stimme kann in einem Wahlbezirk ein*e Kandidat*in für den Kreistag gewählt werden.
    • Mit einer weiteren Stimme wird ein*e Kandidat*in für das Landratsamt gewählt.
  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt ist jede Person

    • die 16 Jahre oder älter ist
    • die seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt
    • die die deutsche Staatsangehörigkeit der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt
    • der es nicht von einem Gericht verboten wurde zu wählen

    Wahlberechtigte Personen erhalten in der Regel drei Wochen vor der  Wahl eine Wahlbenachrichtigung. 

  • Wie genau funktioniert die Wahl?

    Bürgermeisterin/ Bürgermeister und Landrat/Landrätin

    Bei der Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters und bei der Wahl eines Landrates bzw. einer Landrätin, gewinnt jeweils die Person die mehr als die Hälfte der Stimmen aller Wähler*innen bekommt (absolute Mehrheit). Erhält kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der Stimmen gibt es am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden im ersten Wahlgang erfolgreichsten Kandidierenden.


    Stadtrat

    Für die Wahl des Stadtrates von Coesfeld wurde die Stadt in 19 Wahlbezirke eingeteilt ( -> Übersicht der Wahlbezirkseinteilung in Coesfeld). Jede wahlberechtigte Person kann eine*n  Kandidat*in wählen,  welche*r im Wahlbezirk,  in welchem die wahlberechtigte Person wohnt, antritt.

    Die Person mit den meisten Stimmen in einem Wahlbezirk wird Mitglied des Stadtrates. So werden die Hälfte der Plätze im Stadtrat bestimmt. Die andere Hälfte wird mit Personen aus den Reservelisten der verschiedenen Parteien und Wählergemeinschaften besetzt. Dabei werden die Plätze entsprechend des Anteils der Wähler*innenstimmen verteilt, die auf die für eine Partei oder Wählergemeischaft kandidierenden Personen entfallen sind, sodass insgesamt die Sitzverteilung im Rat den Wähler*innenwillen widerspiegelt und keine Stimme verloren geht. (Beispiel: Erhalten alle Kandidierenden einer Partei in ihren Wahlbezirken jeweils  20% der Stimmen  aber nie mehr Stimmen als die anderen Kandidierende in den Wahlbezirken, hat diese Partei kein Mandat direkt gewonnen, aber sie bekommt trotzdem 20% der Sitze, die es insgesamt im Stadtrat gibt. Diese Sitze werden dann entsprechend der, vor der Wahl von der Partei aufgestellten, Reserveliste besetzt.)


    Kreistag

    Die Wahl der Kreistags-Mitglieder läuft prinzipiell so ab wie die Wahl des Stadtrates, allerdings gibt es größere Wahlbezirke, die zusammen den ganzen Kreis umfassen.

  • Wo gibt es weitere Informationen?

    Weitere Informationen zur Kommunalwahl gibt es auf der Seite des Minsiterium des Inneren NRW: Kommunalwahlen

    Bitte Beachten: Alle Informationen hier zur Kommunalwahl sind nach besten Wissen zusammengetragen aber ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bundestagswahl

  • Was wird bei der Bundestagswahl gewählt?

    Bei der Bundestagswahl wird darüber entschieden welche Personen als Abgeordnete die Bürger*innen im deutschen Parlament, den Bundestag, vertreten. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin und diskutiert und entscheidet über Gesetze.

  • Wie funktioniert die Bundestagswahl?

    Bei der Bundestagswahl hat jede*r Wähler*in zwei Stimmen:

    • Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin bzw. der Direktkandidat des entsprechenden Wahlkreises gewählt.
    • Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.  Das Ergebnis der Zweitstimmen bestimmt die Zusammensetzung des neuen Bundestages, also welcher Anteil der Sitze im Bundestag welcher Partei zufällt. 

    Die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler wird schließlich vom Bundestag gewählt.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Wo gibt es weitere Informationen?

    Viele Informationen und Antworten auf wichtige Fragen hat die Bundeswahlleiterin auf ihrer Homepage zusammengestellt.

     

    Bitte Beachten: Alle Informationen hier zur Bundestagswahl sind nach besten Wissen zusammengetragen aber ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.

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