SPD Ortsverein Coesfeld

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Europawahl

Kandidat*innen

 

Die Kandidatin der SPD im Münsterland für das Europäische Parlament ist Sarah Weiser .

Spitzenkandidatin der SPD bei der Europawahl ist Katarina Barley. Sie führt die Liste der SPD bei der Europawahl in Deutschland an.

Der gemeinsame Spitzenkandidat aller europäischen Sozialdemokraten für die Europawahl ist der niederländische Sozialdemokrat Frans Timmermans

Unser Programm

Die großen Themen unserer heutigen Zeit lassen sich nicht mehr alleine lösen. Klimaschutz kennt keine Grenzen und Steuergerechtigkeit lässt sich nur gemeinsamen mit unseren europäischen Partnern herstellen. Zusammenarbeit und Zusammenhalt hat ins in den letzten Jahrzehnten in Europa stark gemacht, deshalb treten wir für ein soziales Europa ein, indem wir Ungleichheiten abbauen und soziale Sicherheit schaffen. So können wir auch in Zukunft den Frieden in Europa erhalten.

Kommt zusammen und macht Europa stark!

Wichtige Fragen und Antworten

  • Wann wird gewählt? 

    Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union das Europäische Parlament. Dieses Jahr finden die Wahlen zum 9. Europäischen Parlament zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 statt. Der Wahltermin in Deutschland ist am Sonntag, den 26. Mai 2019.

  • Wer wird gewählt?

    Bei der der Wahl im Mai 2019 werden die 705 Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewählt. Das Europäische Parlament ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Das Parlament beeinflusst die Politik in der EU auf europäischer wie auf nationaler Ebene maßgeblich. Kaum eine Rechtsvorschrift kann heute ohne Zustimmung des Europäischen Parlamentes erlassen werden. Seit 2014 wählt das Europäische Parlament auch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Europäischen Kommission. Das heißt bei der Europawahl wird durch die Unionsbürger*innen indirekt auch die Kommissionspräsidentschaft bestimmt. 

    Weitere Informationen zur Arbeit und den Aufgaben des Europäischen Parlamentes gibt es auf der Homepage des EU-Parlamentes.

  • Wie wird gewählt?

    Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlsystem. Das Wahlrecht richtet sich nach den jeweiligen nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme, mit der er die Liste einer Partei wählen kann. Entsprechend dem Ergebnis dieser Wahl werden die 96 Sitze, die für Deutschland im Europäischen Parlament vorgesehen sind, auf die Parteien verteilt und nach deren Liste besetzt. (Beispiel: Stimmen 50% der Wähler*innen in Deutschland für die SPD, dann erhält die SPD 50% der 96 Sitze, also 48. Damit sind dann die ersten 48 Kandidat*innen, die auf der Liste der SPD stehen als Abgeordnete gewählt und ziehen ins Europäische Parlament ein.) Die Übrigen der 705 Sitze des Europäischen Parlaments werden in den anderen Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ermittelt.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In der Regel sind alle Deutschen mit Hauptwohnsitz in Deutschland im Wählerverzeichnis eingetragen. Unionsbürger*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde beantragen, um in Deutschland wählen zu können. Jede*r Unionsbürger*in kann nur einmal seine Stimme abgeben, also entweder in dem Mitgliedstaat dessen Staatsbürgerschaft man hat oder in dem Mitgliedstaat, wo man lebt.

Quellen: SPD-Landesverband NRW, Bundeswahlleiter

Autocomplete-Video zur Europawahl mit Sarah Weiser

Weiterführende Informationen

 

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